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Herzlich willkommen bei der
Kgl. Karnevalsgesellschaft Rot Weiß Büllingen


Kontaktadresse:
info (@) kkgbuellingen.be


Wagenabnahme und Teilnahmebedingungen

Jeder Wagen muss korrekt versichert sein, d.h. das ziehende Fahrzeug (Traktor oder...) muss bei der Versicherungsgesellschaft speziell für die Teilnahme am Rosenmontag zugelassen werden. Jede Fußgruppe sollte zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abschließen, die KKG Büllingen kann keine Zugteilnehmer versichern.

Die Wagen werden abgenommen d.h. kontrolliert durch die Mitglieder der KG, folgende Gegenstände müssen vorhanden sein:
* ein Feuerlöscher
* die korrekte Beleuchtung des ziehenden Fahrzeugs sowie des Wagens.


Am Tag der Wagenabnahme wird auch über das Preisgeld verhandelt und der Vertrag unterschrieben.
Datum der Wagenabnahme 2024: Samstag,den 27/01/2024.
Für diesen Tag sollte jede Gruppe/Wagen folgende Dokumente bereithalten:
- grüne Karte des ziehenden Fahrzeugs (Traktor, Auto,....)
- ein Zusatzhaftpflichtversicherung des Wagens für die Teilnahme an den Karnevalsumzügen


Um an einem Karnevalsumzug teilnehmen zu dürfen, benötigt jeder Wagen und jede Fußgruppe die schriftliche Erlaubnis des Bürgermeisters seiner Gemeinde, diese kann erst ausgestellt werden, wenn der Wagen als korrekt abgenommen wurde und alle Versicherungspapiere vorliegen.


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2024

ACHTUNG: Da die Mehrzweckhalle in Büllingen im Umbau ist, müssen wir an andere Orte ausweichen:


21.01.2024: Kinderkappensitzung in der !!Sporthalle Rocherath!!

27.01.2024: Grosse Kappensitzung in der !!Sporthalle Rocherath!!

12.02.2024: Rosenmontagszug durch die Hauptstraße mit anschließender Party in der !!BIB Büllingen!!

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